AGB - Ferienhaus Riems
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ferienhaus Riems – Dein Urlaub an der Ostsee
Vermieter:
Thomas & Carola Louis
Eichenstr. 10
82290 Landsberied
Tel.: 08141 – 356108
E-Mail: haus@fewo-riems.de
Waldweg 14
17498 Neuenkirchen
Tel.: 0172 – 8387107 oder 0172 – 8487404
E-Mail: haus@fewo-riems.de
1. An- und Abreise
Sonnabend ab 15.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 10.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache gestattet. Bei Anfragen zu Haustieren ist Art und Größe bei der Buchung anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Für die Endreinigung wird pauschal ein Betrag von 55,- Euro berechnet.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis 14 Tage vor Mietbeginn keine Entschädigung
- von 14 Tage bis zwei Tage vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als zwei Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter bzw. dem Hausverwalter anzuzeigen.
Das Rauchen im Haus und das Mitbringen und Beherbergen von Haustieren ist nicht gestattet. Haustiere sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Rücksprache gestattet. Die Unterbringung weiterer Personen außerhalb des vereinbarten Mietvertrags ist untersagt. Bei Bekanntwerden behält sich der Vermieter vor, dadurch entstehende Mehrkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen, oder den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter bzw. Hausverwalter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Haus ist besenrein zu verlassen.
Fällt ein Termin für Abfallentsorgung in den Mietzeitraum, ist der Mieter verpflichtet, die Vorhandenen Abfallbehälter am Vorabend auf die Straße zu stellen und nach Leerung wieder an den vorgesehen Platz zurückzubringen. Der Kalender für die Abfallentsorgung liegt aus.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich hier.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Du möchtest das Ferienhaus buchen? Dann prüfe einfach, ob das Haus zum gewünschten Zeitpunkt noch frei ist.